Schlagzeilen von atemberaubenden Erbschaften für Haustiere sorgten in den USA nicht selten für Furore. In Deutschland ist es – leider – nicht möglich, sein Haustier als Erben einzusetzen. Nichtsdestotrotz sollte jeder verantwortungsvolle Tierhalter für den Fall der Fälle Vorsorge treffen. Das BGB regelt, wer was erbt, wobei die Tiere nicht selten nicht nur ihre geliebte Bezugsperson verlieren, sondern auch ihr Zuhause, indem sie als Ballast von den Erben abgeschoben werden. Sind keine Erben vorhanden, freut sich der Staat. Es gibt jedoch Möglichkeiten, das treue Tier abzusichern. U.a. der Deutsche Tierschutzbund berät, wie Testamente und Schenkungen verfasst werden müssen, um späteren Ärger zu vermeiden. Doch auch wer keine eigenen Tiere hinterlässt, möchte evtl. noch nach seinem Tod etwas Gutes für unsere Mitgeschöpfe tun.
Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Thema Erben und Vererben sind:
Wilfried Britz Deutscher Tierschutzbund Bundesgeschäftsstelle, In der Raste 10, 53129 Bonn
Hier kann auch die Broschüre „Tierschutz hat Zukunft – mit Ihrem Testament“ angefordert werden.
Auf alle Fälle sollte ein Notar eingeschaltet und das Testament sicher verwahrt werden. Die Fürsorge für das Haustier sollte bei Alleinstehenden auch den Fall eines plötzlichen Krankenhausaufenthaltes einbeziehen, d.h. beim Personalausweis oder in der Geldbörse ist ein Hinweis aufzubewahren, dass sich ein Tier im Haushalt befindet. Dieses sollte zudem stets über ausreichend Futter und vor allem Wasser verfügen, um eine Notzeit zu überbrücken.
Auch der Tierschutzverein Friedland würde sich über eine Spende für seine Arbeit freuen.